Mitgliedschaft

Du willst Mitglied im Allgemeinen Bürgerschützenverein werden und bist mindestens 18 Jahre alt? Kein Problem...
Einfach das nachfolgende Formular herunterladen, vollständig ausfüllen und bei einem dir bekannten Vorstandsmitglied abgeben.
Eine postalische Anschrift des Vereins findet ihr auf der Startseite im unteren Bereich.

Hinweis: Stichtag für die Beitrittsmeldung ist die Generalversammlung. Beitritte nach der Generalversammlung werden für das Folgejahr geführt (für Ehrungen etc.).

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Du bist noch keine 18 Jahre alt? Dann kannst du dem Allgemeinen Bürgerschützenverein als Jungschütze beitreten. Hierzu musst du allerdings mindestens 16 Jahre alt sein.
Die Mitgliedschaft als Jungschütze ist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kostenlos. Auch hier bitte einfach die Beitrittserklärung für Jungschützen herunterladen, vollständig ausfüllen und diese bei einem dir bekannten Vorstandsmitglied abgeben. (Postalische Anschrift: siehe Menüpunkt: Kontakt)


Hinweis: Auch für die Jungschützten gilt als Stichtag (erreichen des 18. Lebensjahres) die Generalversammlung, welche jedes Jahr im Januar stattfindet. Im Falle eures 18. Geburtstages im zurückliegenden Geschäftsjahr, werdet ihr zeitnah nach der Generalversammlung für eine mögliche weitere Mitgliedschaft gesondert angeschrieben. Eine weitere Mitgliedschaft wäre dann kostenpflichtig (derzeit 40 € pro Jahr).